Kunst

Die Kunstversicherung

Sammeln ist eine universelle und zugleich private Leidenschaft. Keine Sammlung gleicht der anderen, im Privaten oder im Rahmen von Corporate Collections. Sie ist immer Ausdruck des Persönlichen und Individuellen und trägt damit die unverkennbare Handschrift der sammelnden Person.

Um diese von Ihnen mit Leidenschaft zusammengetragenen Kunstwerke vor Beschädigungen oder Zerstörung zu schützen, ist ein hohes Maß an Know-how notwendig, das weit über die reine Versicherungstechnik hinausgeht. Die Kunsthistoriker unserer Versicherer verfügen über jahrelang aufgebautes Fachwissen und stellen Ihnen dies mit Begeisterung zur Verfügung. Denn Kunstversicherung bedeutet nicht nur finanzielle Kompensation im Schadenfall. Kunstversicherung ist von Beginn der Zusammenarbeit an auch ein Vertrauensverhältnis.

ARTIMA vereint Versicherungslösungen für alle Bereiche des Kunst- und Sammlermarktes: Privatsammlungen und Corporate Collections, Museen, Ausstellungshäuser, Kunstvereine, Galerien und Kunsthandel, Auktionshäuser, Antiquitätenhändler, Künstler- und Restauratorenateliers.

Jedes Kunstwerk, jede Situation ist anders. Welche Risiken im Einzelfall bestehen und welcher Versicherungsschutz erforderlich ist, bedarf einer individuellen Prüfung. Standardisierte Versicherungslösungen werden diesem Anspruch nicht gerecht.

Abgestimmte Gesamtlösungen und flexible Produkte sind obligatorisch, um den unterschiedlichen Bedarfslagen gerecht zu werden:

ARTIMA – Unsere Art, Kunst zu versichern
  • ARTIMA Sammlungen PRO
    Unsere Allgefahren-Deckung, auf die Erfordernisse
    hochwertiger Sammlungen ausgerichtet
  • ARTIMA Sammlungen PREMIUM
    Die Allgefahren-Deckung nicht nur für Ihre Sammlungen,
    sondern auch für Ihren Hausrat
Versicherungswerte
Für Sammlungsgegenstände
  • Vereinbarter Wert
    Hier wird auf Basis aktueller Marktverhältnisse durch Vereinbarung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer ein Betrag festgesetzt, der im Versicherungsfall unstreitig und verbindlich ist, solange sich das Objekt im Nachhinein nicht als Fälschung herausstellt.
  • Deklarierter Wert
    Der deklarierte Wert ist der vom Versicherungsnehmer angegebene Betrag. Der Versicherungsnehmer muss im Versicherungsfall den von ihm angegebenen Wert nachweisen. Gelingt dies nicht, kann es unter Umständen zu einer Über- oder Unterversicherung kommen.

Für Wertsache
  • Wiederbeschaffungswert
    Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert eines Gegenstandes am Tag der Wiederbeschaffung. Der Wert ergibt sich aus dem Wiederbeschaffungspreis auf dem Beschaffungsmarkt und den damit verbundenen Beschaffungsnebenkosten.  Kurzum: Mit dem Wiederbeschaffungswert wird der Preis ermittelt, den man für den Erwerb eines vergleichbaren
    Gegenstandes aufwenden muss.
Für Hausrat
  • Neuwert
    Der Neuwert ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um das Objekt in gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen oder dieses neu herzustellen.
ARTIMA Sammlungen PREMIUM beinhaltet ferner
die Bausteine:
  • defective title
    Wurden gutgläubig gekaufte versicherte Sachen nicht wirksam erworben, ersetzt die Mannheimer bei Herausgabe an den rechtmäßigen Eigentümer bis zu 30.000 Euro je Versicherungsjahr.
  • cash option
    Verbleibt nach Restaurierung eine Wertminderung von mehr als 30 %, kann im Tausch gegen das Kunstwerk eine Regulierung unter Annahme eines Totalschadens erfolgen.
  • grobe Fahrlässigkeit
    Die Mannheimer verzichtet bis zu einer Schadenhöhe von 10.000 Euro auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit im Schadenfall.
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Haben Sie noch Fragen zur kunstversicherung ?

Gerne stehen wir Ihnen unter 0251-789000 oder
info@poepping.de zur Verfügung.